Stand: 29. August 2026.
1 · Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SYNK GROUP GmbH & Co. KG (nachfolgend „SYNK“) und ihren Auftraggebern über Beratung, Training, Coaching und digitale Leistungen. Für die Teilnahme an offen ausgeschriebenen Seminaren und Qualifizierungsprogrammen gelten ergänzend die Seminarbedingungen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn SYNK ihnen schriftlich zustimmt. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2 · Angebot und Vertragsschluss
Angebote von SYNK sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SYNK oder durch die Aufnahme der Leistung zustande. Anfragen über das Kontaktformular dieser Website sind kein Angebot im Rechtssinne.
3 · Leistungsumfang
Umfang, Inhalt und Zeitraum der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. SYNK schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
SYNK darf geeignete Dritte (Associates, Trainerinnen und Trainer) einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei SYNK. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde; SYNK darf sie bei Verhinderung durch eine gleich qualifizierte Person ersetzen.
4 · Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpersonen, Räume und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die daraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von SYNK.
5 · Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot genannte Vergütung, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Offen und von der SYNK GROUP zu ergänzen: Zahlungsziel, Abschlagszahlungen und Verzugsregelung.
6 · Absage und Verschiebung
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ab oder verschiebt ihn, wird der reservierte Zeitraum abhängig vom Zeitpunkt der Absage in Rechnung gestellt.
Offen und von der SYNK GROUP zu ergänzen: Fristen und Sätze der Ausfallvergütung. Für offene Seminare regeln das die Seminarbedingungen.
7 · Nutzungsrechte an Unterlagen
Konzepte, Unterlagen, Modelle und Auswertungen von SYNK sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, sie im eigenen Unternehmen für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Vervielfältigung über diesen Zweck hinaus und eine Verwendung in eigenen Angeboten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
8 · Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Das gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Inhalte aus Coachings und Einzelgesprächen werden nicht an den Auftraggeber berichtet; berichtet wird ausschließlich, was ausdrücklich vereinbart und den Teilnehmenden bekannt ist.
SYNK darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
9 · Datenschutz
Werden im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Für die Verarbeitung auf dieser Website gilt die Datenschutzerklärung
10 · Haftung
SYNK haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SYNK nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11 · Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand dieser Fassung: 29. August 2026 (vorläufig).